Glossar

Anonyme/anzeigeunabhängige Beweissicherung

Personen, denen Gewalt widerfahren ist, haben die Möglichkeit, die Spuren der Tat zeitnah und anonym rechtssicher ärztlich dokumentieren zu lassen, ohne die Polizei einzuschalten. Dadurch wird den Personen die Möglichkeit gegeben, sich in Ruhe zu überlegen, ob sie Anzeige erstatten möchten oder nicht. Solche Beweissicherungen sind in einigen Kliniken oder sogenannten Gewaltschutzambulanzen in Deutschland möglich.

Anwält*innen

Anwält*innen beraten Personen bei allen rechtlichen Fragen und können im Strafverfahren als Rechtsbeistand für Opfer einer Straftat fungieren. Gleichzeitig können Anwält*innen ebenfalls Angeklagte rechtlich vertreten.

Anzeige

Opfer oder Zeug*innen einer Straftat können diese bei der Polizei offiziell bekannt machen. Dies kann vor Ort auf einer Polizeiwache geschehen, ist aber auch online oder über ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft möglich. Die Mitarbeiter*innen einiger Beratungsstellen können auch Unterstützung bei der Anzeigeerstattung bieten. Das heißt, dass sie über Details aufklären, die mit dem Erstatten einer Anzeige einhergehen und dass eine Begleitung zur Polizei erfolgen kann.

Bedrohung

Die Androhung einer Straftat, wie z.B. einer Gewalthandlung, ist nach § 241 des Strafgesetzbuches strafbar und kann mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Beleidigung

Als Beleidung gilt eine Äußerung der Missachtung gegenüber einer anderen Person, welche sowohl mündlich als auch schriftlich (auch online) geschehen kann und nach § 185 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Beratungsstelle

Beratungsstellen sind professionelle Opferhilfeeinrichtungen, in welchen speziell ausgebildete Personen arbeiten, die viel Erfahrung mit Gewalt haben. Diese Arbeit umfasst dabei auch die Aufklärung über eine mögliche Anzeigeerstattung oder die Vermittlung an spezialisierte Anwält*innen. In Deutschland findet sich eine Vielzahl an Beratungsstellen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Beratungskonzepten für Menschen, die Gewalt erleben oder erlebt haben.

Entschädigung

Eine Entschädigung ist eine Leistung des Staates, welche dem Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen dient. Für Opfer von Gewalttaten werden gesundheitliche Schädigungen durch das Soziale Entschädigungsrecht entschädigt.

Gewalt (körperliche, sexuelle, seelische)

Es gibt unterschiedliche Arten von Gewalt, durch die man einen Schaden erleiden kann. Entsprechend unterschiedlich sind die Schäden bzw. Folgen. Dabei kann es sich um körperliche Verletzungen, ungewollte sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person, aber auch um schwere psychische Misshandlungen handeln.

Gewalttat

Als Gewalttat gilt eine rechtswidrige Tat, bei der es zu einer Gewaltanwendung gegen das Opfer kommt. Dies umfasst körperliche, sexuelle und auch seelische Gewalt, z.B. Körperverletzung, sexuellen Missbrauch oder Erpressung.

iGOBSIS

Das Projekt iGOBSIS-pro ermöglicht eine standardisierte und flächendeckende Gewaltopferversorgung in Nordrhein-Westfalen. Teilnehmende Klinik- und Praxis-Ärzt*innen werden mithilfe eines intelligenten Gewaltopfer-Beweissicherungs- und Informations-Systems (iGOBSIS) durch die Untersuchung, Asservateentnahme und gerichtsfeste Dokumentation geleitet.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine im Strafverfahrensrecht verankerte Form der Unterstützung während des Strafverfahrens und ist für gewisse Betroffenengruppen wie minderjährige Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten und besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer kostenfrei. Das Ziel ist die psychosoziale Betreuung während der Verfahren, in denen Personen Opferzeug*innen sind. Zudem erfolgt eine Information und Aufklärung über die einzelnen Rollen und Aufgaben im Verfahren und Verfahrensabläufe, um dadurch die Prozesse des Strafverfahrens nachvollziehbar zu machen und eventuelle Belastungen so gering wie möglich zu halten. Die Begleitung erfolgt durch hierfür ausgebildetes Personal.

Stalking

Unter Stalking wird das wiederholte und beabsichtigte Belästigen und Verfolgen einer Person verstanden, sodass sie in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt und deren Sicherheit bedroht wird. Dieser Tatbestand kann nach § 238 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Schutzambulanz (Gewaltschutz und Trauma)

Schutzambulanzen bieten Opfern von Straftaten Hilfe und Beratung. Gewaltschutzambulanzen bieten dabei die anonyme und rechtssichere Beweissicherung nach Gewalt an. Traumaambulanzen bieten hingegen psychische Unterstützung und Beratung an, welche Diagnostik und Beratung umfassen kann.

Soziales Entschädigungsrecht 

Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht geltend machen. Dies gilt auch für Hinterbliebene, Angehörige, und Nahestehende der Geschädgiten.  Auch Ausländer*innen haben vollen Anspruch auf Entschädigung, wenn sich die Gewalttat in Deutschland ereignet hat. Ziel ist, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Taten auszugleichen. Zuständig für die Durchführung sind die Landesversorgungsbehörden,

Trauma

Ereignisse, die so einschneidend und belastend sind, dass sie von der betroffenen Person nicht selbstständig bewältigt oder verarbeitet werden können werden als Trauma bezeichnet. Traumata können in Folge von Gewalt wie z.B. körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt entstehen.

Zeug*innen

Zeug*innen können alle Personen sein, welche eine Aussage zu einem Geschehen vor Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei machen. Das können sowohl direkt oder indirekt Betroffene als auch Augenzeug*innen sein. Es gilt eine Aussage- und Wahrheitspflicht, außer in Fällen der engen Verwandtschaft mit der tatverdächtigen Person, beruflichen Gründen oder durch eine mögliche